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Nutzungsordnung

 

  1. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder des CarSharing Bad Oldesloe, die die Nutzungsvoraussetzungen (Ziffer 2) erfüllen;

bei Haushalten sind bis zu fünf im Haushalt lebende Familienmitglieder, bei Firmen (juristischen Personen) sind bis zu fünf schriftlich vom gesetzlichen Vertreter der juristischen Person benannte Personen nutzungsberechtigt. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung nur einer Rechnung für alle nutzungsberechtigten Mitglieder dieses Haushalts/ der juristischen Person.

Darüber hinaus können durch eine Erhöhung der Sicherheitsleistung (siehe Tabelle ‚Tarife und Gebühren’) weitere Personen für die Nutzung berechtigt werden.

 

  1. Nutzungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Nutzung eines Fahrzeugs ist, daß

- der Nutzer eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt.

- das Mitglied mindestens 21 Jahre alt ist oder seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Pkw-

   Führerscheins ist.

- das Mitglied des CarSharing Bad Oldesloe seine Sicherheitsleitung gezahlt hat.

- das genutzte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht ist.

 

  1. Sicherheitsleistung

Beim Eintritt in das CarSharing Bad Oldesloe ist eine Sicherheitsleistung (Höhe siehe Tabelle‚ Tarife und Gebühren’) zu leisten. Die Sicherheitsleistung bleibt unverzinst.

Erlischt die Mitgliedschaft im CarSharing Bad Oldesloe wird die Sicherheitsleistung nach Begleichung aller Rechnungen des CarSharing Bad Oldesloe innerhalb von 3 Monaten zurückgezahlt.

 

  1. Nutzungsbedingungen

Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt über das Telefon bzw. per E-Mail (Bestätigung kommt ebenfalls per E-Mail). Die Buchungszeit ist im Halbstundenrhythmus und wird auch so abgerechnet. Mit der Buchung erwirbt der Nutzungsberechtigte das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs während der gebuchten Zeit und verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungstarife (Ziffer 5).

 

Wer ein Fahrzeug nutzt ohne es für diese Zeit reserviert zu haben (z.B. Überziehung des gebuchten Zeitraums) trägt alle evtl. einem anderen Nutzer, der das Fahrzeug für diesen Zeitraum gebucht hatte, für den Nutzungsausfall entstehenden Kosten. Diese sind durch den anderen Nutzer möglichst gering zu halten. Die längere Nutzungszeit ist nachzubuchen. Zusätzlich wird eine Überziehungsgebühr in Höhe von 10,- Euro belastet. Um Unannehmlichkeiten für den Nachfolgefahrer zu reduzieren, ist eine Verzögerung der Buchungsstelle umgehend telefonisch mitzuteilen.

 

Nach jeder Fahrt sind der Name des Fahrers, Datum, Anfangs-/End-Kilometerstand und die Nutzungszeit in dem im Fahrzeug liegenden Fahrtenbericht einzutragen. Festgestellte neue Schäden, Beanstandungen oder besondere Vorkommnisse sind im Formular ‚Auffälligkeiten & Beanstandungen’ zu vermerken.

 

  1. Nutzungstarif

Der Preis für Nutzungen setzt sich zusammen aus einem Zeit- und einem Kilometertarif. Werden pro Buchungszeitraum mehr als 300 km gefahren, gilt ein reduzierter Kilometertarif (siehe Tabelle ‚Tarife und Gebühren’). In den km-Tarifen sind die Kraftstoffkosten enthalten. Wird eine Buchung bis zu 12 Stunden vor Beginn der Buchungszeit storniert, fallen keine Zeitkosten an. Bei Langzeitbuchungen ab 1 Woche beträgt die Stornierungsfirst 1 Woche, ansonsten fallen die Zeitkosten für den nicht genutzten Zeitraum an.

Erfolgt die Stornierung später, sind die Zeitkosten für die nicht von einem anderen Nutzer wiederbelegte Zeit zu tragen.

Zur Höhe der Tarife/Gebühren siehe Tabelle ‚Tarife und Gebühren’ im Anhang.

Zum Ende jeden Monats wird eine Abrechnung erstellt. Jedes Mitglied erhält eine Rechnung über die Nutzungen. Erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Abrechnung kein Widerspruch, so gelten diese als anerkannt. Die Forderungen der Rechnungen werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

 

  1. Fahrtbericht und Rückgabe

Nach der Fahrt ist der im Auto ausliegende Fahrtenbericht vollständig ausgefüllt mit dem Schlüssel zurückzugeben. Das Auto ist entsprechend der Parkregel abzustellen und abzuschließen. Bei Abweichungen ist die Buchungszentrale zu informieren.

 

  1. Schäden und Strafen

Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle dem CarSharing Bad Oldesloe und den übrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt. Die übrigen Nutzungsberechtigten verpflichten sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Bei einem verschuldeten Schaden, der von der Versicherung übernommen wird, beträgt die Selbstbeteiligung gegenüber dem CarSharing Bad Oldesloe, unabhängig von den in den Versicherungsverträgen tatsächlich vereinbarten Konditionen, 300 € bei einem Haftpflicht- bzw. 500 € bei einem Kasko-Schaden. Schäden während der Nutzungszeit, deren Verursacher nicht ermittelt oder herangezogen werden kann (z.B. Delle am Parkplatz), gehen zulasten des jeweiligen Nutzers, unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt.

Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrten in die meisten europäischen Länder. Maßgeblich ist die jeweilige Aufstellung der Versicherung, derzeit alle EU-Mitgliedsländer, Schweiz, Norwegen, Balkanstaaten inkl. Albanien, Ukraine, Weißrussland, Moldavien, Island und der, mit gesonderter Bescheinigung der Versicherung, europäische Teil der Türkei. Fahrten in ein Land ohne Versicherungsschutz sind nur bei vorheriger Zustimmung des CarSharing Bad Oldesloe und mit einer Zusatz-Versicherung auf eigene Kosten möglich.

Entstehen dem CarSharing Bad Oldesloe bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden Kosten oder Aufwendungen, z.B. weil die Durchsetzung berechtigter Forderungen nicht möglich, sehr aufwändig oder langwierig ist, so sind diese vom betreffenden Nutzer zu tragen.

Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) entscheidet ein Vertreter vom CarSharing Bad Oldesloe im Einzelfall zusammen mit dem betroffenen Nutzer, ob und in welchem Umfang

eine Reparatur erforderlich und (ökonomisch und ökologisch) sinnvoll ist, bzw. ob und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung an das CarSharing Bad Oldesloe zu zahlen ist.

 

Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf neue Schäden zu überprüfen. Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder ähnliches aus, muß derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich das CarSharing Bad Oldesloe informieren.

 

 

 

 

  1. Haftungsausschluß

Die Fahrzeuge werden vom CarSharing Bad Oldesloe regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Ölstand, Kühlerwasser usw.) überprüft. Außerdem werden im Winter Winterreifen montiert.

Jeder Nutzer ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich gegebenenfalls vor Fahrtantritt von der Fahrtauglichkeit davon zu überzeugen. Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Auto vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgemäßen sicheren Verankerung.

CarSharing Bad Oldesloe haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht dafür, daß

- ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereitsteht und einsatzbereit ist.

- die bereitstehenden Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind.

Personen, die im Auftrag des CarSharing Bad Oldesloe Tätigkeiten (z.B. Wartung) übernehmen, können nicht belangt werden, es sei denn, sie handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

  1. Fahrzeugzugang

Jedes Mitglied des CarSharing Bad Oldesloe erhält die Möglichkeit die Fahrzeuge buchen und danach nutzen zu können. Die Fahrzeugschlüsselübergabe vor und nach der Fahrt erfolgt an eine vom CarSharing Bad Oldesloe beauftragte Person, die dem jeweiligen Nutzer nach der Buchung mitgeteilt wird.

 

  1. Sonstige Regelungen

Alle Nutzer legen dem CarSharing Bad Oldesloe ihren Führerschein vor und verpflichten sich, dem CarSharing Bad Oldesloe mitzuteilen, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Ist der Tank eines Fahrzeugs nur noch zu einem Viertel gefüllt, ist vor der Rückgabe des Fahrzeugs nachzutanken (Wird gegen Rechnung erstattet). Ist eine Tankkarte vorhanden, ist diese zu nutzen. Grundsätzlich übernimmt CarSharing Bad Oldesloe auch das Betanken der Fahrzeuge.

Das Fahrzeug ist sauber zu halten; der Innenraum ist bei Bedarf auszusaugen, bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch außen zu reinigen.

Die Nutzer verpflichten sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen Fahrweise. Dies bedeutet u.a. die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.

In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

Mit der Ausleihung eines Fahrzeugs erkennt der Nutzungsberechtigte die in der jeweiligen Fassung gültige Nutzungsordnung an.

 

  1. Kündigung des CarSharings

Die schriftliche Kündigung ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende von beiden Seiten aus möglich.

 

 

 

Fassung vom 18.08.2011

 

 

 

Anlage: ‚Tarife und Gebühren’ in der jeweils aktuellen Fassung